Landgericht zu Stade verhandelte heute Magdeburger Klage gegen den Spieleverbund Nordost

Am 16.7. fand vor der 4. Zivilkammer des niedersächsischen Landgerichtes die mündliche Verhandlung der Klage des Magdeburger Sportvereines gegen den Spieleverbund Nordost im Rahmen eines Feststellungsverfahrens statt. Hintergrund der Verhandlung war die aus Sicht der Magdeburger unrechtmäßige Bestrafung für den Einsatz von zwei Spielern in der Regionalliga-Ost Spielsaison 2008. Diese Bestrafung hatte zur Folge, dass die Magdeburger neben einer Geldstrafe mit einem Abzug von sportlich errungenen Punkten belegt wurden.

Aus Sicht der Magdeburger hätte eine Bestrafung nicht erfolgen dürfen, da die Spieler von der Passstelle des Landesverbandes Niedersächsischen Spielerpässe erhalten hatten, nach denen die Spieler ohne Einschränkungen spielberechtigt waren.

Unter anderem diesen Sachverhalt galt es in der heutigen öffentlichen Verhandlung im Rahmen eines Feststellungsverfahrens zu verhandeln. Als juristischer Vertreter der klagenden Partei aus Magdeburg war Herr Rechtsanwalt Dr. Cherkeh zugegen, die beklagte Seite des Spielverbundes Nordost vertrat Herr Rechtsanwalt Uffeln.

Nachdem in der ca. 45 minütigen Verhandlung zunächst einvernehmlich festgestellt wurde, dass der Rechtsstreit bezüglich der Spielsperre inzwischen mangels aktuellen Handlungsbedarfes als beendet zu betrachten ist, ging die 4. Zivilkammer unter Leitung der Richterin am Landgericht, Frau Schulz, auf die Kernpunkte der Magdeburger Klage ein.

Die Richterin stellte fest, dass aus Sicht des Landgerichtes ein Verein durchaus davon ausgehen kann, dass eine Spielberechtigung für Spieler besteht, wenn eine offizielle Passstelle diese nach Kenntnis auch besonderer Gegebenheiten die Spielberechtigung in den Pässen vermerkt. Zu den besonderen Gegebenheiten gehörte, dass die Pässe der Spieler nach dem 1.3.2008 ausgestellt wurden und beide Spieler von ausländischen Vereinen zu den Magdeburgern gewechselt sind. Dieser Sachverhalt war der Passstelle bekannt. Auch gab es von Magdeburger Seite eine zusätzliche Nachfrage an die Passstelle, ob die Spieler wirklich spielberechtigt sind. Dieses wurde von der Passstelle nochmals bestätigt, damit konnten die Magdeburger aus Sicht des Landgerichtes guten Glaubens sein, die Spieler auch einsetzten zu dürfen.

Weiterhin stellte die Richterin fest, dass auch nach Kenntnis der besonderen Gegebenheiten der Verband erst aufgrund eines Hinweises handelte und gegen die Magdeburger eine Strafe 510 EURO und unter Berufung auf eine Spielsperre von 5 Spielen einen Punkteabzug für die ersten 5 Spiele belegte. Gegen dieses Urteil des Rechtsausschuss des Spieleverbundes hatten die Magdeburger ohne Erfolg Rechtsmittel eingelegt bis hin zur Revision vor dem Bundesrechtsauschuß.

Das Landgericht stellte fest, dass es in dem Rechtsverfahren mit dem für die Magdeburger schwerwiegenden Urteil bedeutsame Mängel gegeben hat. So ist das "Grundrecht auf rechtliches Gehör" nicht zur Anwendung gekommen, was in diesem Falle auch unter Berufung auf die BSO §49,8 und § 7 der Ordnung des Spieleverbundes hätte angewendet werden müssen. Eine mündliche Verhandlung wurde nicht anberaumt. Somit habe der Rechtsausschuss auch gegen eigene rechtsbindende Regeln gehandelt. Stattdessen wurde die Klägerin zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert und diese mit einer Frist von 4 Tagen belegt. Selbst dieses Vorgehen ist bei einer Frist von 4 Tagen unter Berücksichtigung der Postwege nach Wertung des Gerichtes nicht angemessen gewesen.

Die Vorsitzende Richterin stellte zudem fest, dass die BSO in manchen Punkten und insbesondere bezüglich der Spielberechtigung nicht eindeutig genug formuliert ist, so dass auch juristisch geschulte Personen Probleme mit der Interpretation haben können. Abschließend wurde die Höhe des Streitwertes mit 30.000 EURO als gerechtfertigt gewertet.

Aus diesen Feststellungen heraus bewertete das Landgericht, dass die Klage der Magdeburger begründet sei und gab als Termin für die Urteilsverkündung den 30. Juli 2009 bekannt.

Auf Nachfrage der anwesenden Medienvertreter bewerteten die Kläger den Verhandlungsverlauf als durchaus positiv. Dr. Rainer Cherkeh: "Wir können durchaus hoffen, dass mit dem Urteil die Reputation der Magdeburg Virgin Guards wiederhergestellt wird. Weitere Folgerungen aus einem für uns positiven Urteil sind derzeit noch offen. Wir wollen zunächst das Urteil abwarten".
Die Beklagten äusserten sich nicht zu dem Verhandlungserlauf.

Im Foto oben rechts (© nordfootball): Magdeburgs Präsident Dietmar Mund (links) und Rechtsanwalt Dr. Rainer Cherkeh waren durchaus zufrieden mit dem Verhandlungsverlauf.



Text & Fotos: © Nordfootball.de - claus hinz (Bild zum Vergrößern anklicken)

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Holomedia aus Rellingen