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Landgericht Stade gibt Klage der Magdeburg Virgin Guards gegen Ligabetreiber statt.
Umwertung von Ligaspielen wird für rechtswidrig erklärt.
Am 16.07.2009 fand im Landgericht Stade die Feststellungsklage der Magdeburg Virgin Guards gegen die Rechtmäßigkeit der sportgerichtliche Verfahren in der Saison 2008 statt. Die Magdeburger hatten ihre Klage damit begründet, dass das Sportgerichtsverfahren erhebliche Rechtsmängel aufwies (z. B. die Nichteinräumung des mündlichen Gehörs) und die durch die Sportgerichtsinstanzen verhängte nachträgliche Sperre und Spiele-Umwertung zu Lasten der Magedurg Virgin Guards rechtswidrig war. Nachdem in der mündlichen Verhandlung das Gericht zu den Anträgen bereits eine Bewertung im Sinne der Magdeburg Virgin Guards abgegeben hattte, erfolgte am heutigen Vormittag die Urteilsverkündung. Zu der Urteilsverkündung liegt uns eine Pressemeldung des die Magdeburger Angelegenheiten vertretenden Rechtsanwaltes Dr. Rainer Cherkeh von der Anwaltskanzlei KERN I CHERKEH vor, die wir hier im Wortlaut wiedergeben: Mit einem heute verkündeten Urteil der 4. Zivilkammer (AZ: 4 O 369/08) hat das Landgericht Stade die zu Lasten unseres Mandanten – Magdeburg Virgin Guards – erfolgte Umwertung von Ligaspielen, die den Nichtaufstieg in die GFL 2 (2. Liga American Football) zur Folge hatte, für rechtswidrig erklärt. Zur Vorgeschichte: Die Magdeburg Virgin Guards haben in der Spielzeit 2008 der Regionalliga Ost teilgenommen, dessen Spielbetrieb von dem „American Football Spielverbund Nord-Ost“, dem Beklagten im Prozess vor dem LG Stade, durchgeführt wurde. Mit der im Oktober 2008 vor dem LG Stade erhobenen Klage hat unser Mandant – nachdem der sportgerichtliche Rechtsweg zuletzt durch Anrufung des Bundesrechtsausschusses des American Football Verbandes Deutschland e.V. (AFVD) erschöpft war - die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer gegen ihn gerichteten, massiv belastenden Verbandsmaßnahme des Beklagten, die gravierende Auswirkungen für den gesamten Spielbetrieb der Regionalliga Ost und der GFL 2 Nord hatte, beantragt: Die Virgin Guards waren nach der Abschlusstabelle der Saison 2008 der Regionalliga Ost Tabellenführer und somit – weil das zunächst vorgesehene Relegationsspiel ausgefallen war - zum Aufstieg in die GFL 2 Nord 2009 formell direkt qualifiziert. Mit Urteil des sog. „Verbundsrechtsausschusses“ des Beklagten vom 27.08.2008 wurde nicht nur eine Geldstrafe, sondern – was den Ligabetrieb der Regionalliga Ost 2008 dann auf den Kopf gestellt hatte - eine Umwertung der ersten 5 Ligaspiele der Magdeburg Virgin Guards in „0 : 2 Punkte und 0 : 20 TD Punkte“ verhängt. Der Aufstieg in die GFL 2 Nord wurde unserem Mandanten hierdurch versagt. Grund für diese nun durch das Landgericht Stade für rechtswidrig erklärte Maßnahme (Geldstrafe und Umwertung von Ligaspielen) war der angeblich unberechtigte Einsatz zweier ausländischer Spieler durch die Virgin Guards in Punktspielen der Regionalliga Ost 2008. In dem heute verkündeten Urteil führt das LG Stade in seiner Begründung aus, dass das vorangegangene sportgerichtliche Verfahren bereits unter wesentlichen Verfahrensfehlern leidet (u.a. Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs). Ferner begründet das Landgericht seine Entscheidung damit, dass die vom Kläger eingesetzten Spieler - entgegen der Ansicht des Beklagten - unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen der Bundesspielordnung (BSO) des AFVD spielberechtigt waren. Auch deshalb war das Sportgerichtsurteil des Beklagten durch das LG Stade für rechtswidrig zu erklären. Sobald das Urteil des LG Stade rechtskräftig ist, wird unser Mandant die ihm durch die rechtswidrige Nichtteilnahme am Spielbetrieb der GFL 2 Nord (Saison 2009) entstandenen Schäden beziffern und geltend machen. Dr. Rainer Cherkeh Äußerungen seitens der beklagten Partei liegen noch nicht vor. Im Foto oben rechts (© nordfootball): Magdeburgs Präsident Dietmar Mund (links) und Rechtsanwalt Dr. Rainer Cherkeh nach der mündlichen Verhandlung am 16.07.2009 im LG Stade. Text & Foto: © Information Nordfootball.de - claus hinz / Presseinformation Anwaltskanzlei KERN I CHERKEH - Dr. Rainer Cherkeh (Bild zum Vergrößern anklicken) |